Hier halten wir Sie auf dem Laufenden: Entdecken Sie aktuelle Neuigkeiten. Ob Kampagnen-Highlights, Event-Updates oder neue Partnerschaften – bleiben Sie informiert über alles, was uns bewegt und antreibt.
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Die Anforderungen an das heimische Internet steigen stetig. Viele Mieter fragen sich deshalb, ob sie selbst einen Glasfaseranschluss beauftragen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Grundsätzlich können auch Mieter einen Glasfaseranschluss beauftragen. Prüfen Sie zunächst, ob an Ihrer Adresse bereits ein Glasfaseranschluss verfügbar ist oder ein Ausbau erfolgen muss.
Wenn ein Glasfaseranschluss neu gebaut werden muss, sollte vorab mit dem Eigentümer geklärt werden, ob dieser dem Verlegen des neuen Glasfaseranschlusses zustimmt. Dieser muss der Verlegung der Glasfaserleitung auf seinem Grundstück zustimmen. Sofern der Eigentümer zustimmt, kann der Mieter einen Auftrag einreichen. Sowohl bei einer Aktivierung eines bestehenden Anschlusses als auch bei einem Ausbau muss ein neuer Auftrag über den passenden Glasfasertarif eingereicht werden. Damit ein Gebäude an neu das Glasfasernetz angeschlossen werden kann, ist mindestens ein Auftrag pro Haus erforderlich. Egal, ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt.
Unsere Netzarchitektur sieht vor, dass die Glasfaserleitung bis ins Gebäude geführt wird, jedoch nicht direkt in jede einzelne Wohnung. Für die Verkabelung innerhalb des Hauses ist der Eigentümer zuständig. Das Gebäude wird mit ausreichend Reservefasern ausgestattet. Dadurch können weitere Wohnungen später jederzeit unkompliziert an das Glasfasernetz angebunden werden, ohne dass später noch einmal gebaut werden muss.
Prüfen Sie mit unserem Verfügbarkeitscheck, ob ein Glasfaseranschluss an Ihrer Adresse verfügbar ist. Weitere Informationen zum Anschluss und zum Ablauf finden Sie auf unserer hier.
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