So geht's
Einfach und schnell zu Ihrem neuen Anschluss
1. Online-Auftrag einreichen
Überprüfen Sie zunächst Ihre Verfügbarkeit und wählen Sie im Anschluss Ihr passendes Produkt im Onlineauftrag aus. Sobald der Auftrag online bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen postalisch eine Auftragseingangsbestätigung zusammen mit dem Portierungsformular (sofern eine Rufnummernmitnahme gewünscht ist) sowie dem notwendigen Grundstücksnutzungsvertrag (die Erlaubnis für die Verlegung des Glasfaseranschlusses – hiervon benötigen wir alle Seiten zurück, auch die, auf denen keine Angaben gemacht werden müssen). Bitte beachten Sie hierzu: Sofern einzelne Seiten des Grundstücksnutzungsvertrages fehlen, vernichten wir alle von Ihnen eingesandten Bestandteile und fordern das gesamte Set erneut an, da wir nicht die Kapazitäten haben, einzelne Seiten vorzuhalten, bis die Einsendung der restlichen erfolgt). Dies kann gerne bis zu zwei Wochen Zeit in Anspruch nehmen. ACHTUNG: In der Auftragseingangsbestätigung befindet sich noch kein vorläufiger Schalttermin. Dieser wird Ihnen erst später mitgeteilt.
2. Rufnummernmitnahme
Sie wünschen die Mitnahme Ihrer bisherigen Rufnummer(n)? Kein Problem! Wir kündigen Ihren Altvertrag1 und nehmen Ihre aktuelle(n) Rufnummer(n) kostenlos mit. Sofern Sie die Mitnahme Ihrer bestehenden Rufnummer(n) bei Vertragsaufgabe bestellt haben, erhalten Sie mit der Auftragseingangsbestätigung ebenfalls ein Portierungsformular mit der Bitte, dieses ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
Bitte beachten Sie:
- Es ist wichtig, dass Sie Ihren Altvertrag nicht selber kündigen. Das übernehmen wir für Sie. Nur wenn Ihr bisheriger Anschluss durch uns gekündigt wird, können wir einen unterbrechungsfreien Übergang gewährleisten.
- Nachdem wir die Kündigung Ihres Altvertrags bestätigt bekommen haben, teilen wir Ihnen das Portierungsdatum in Ihrer Auftragsbestätigung schriftlich mit.
- Mit der beauftragten Rufnummernportierung wird Ihr Telefon- und Internetvertrag bei ihrem Altanbieter gekündigt, sofern es sich dabei um einen sog. Bundle-Tarif handelt. Sollten Sie Ihren Internetvertrag bei einem anderen Anbieter als ihren Telefonvertrag haben, müssen Sie diesen bitte selbst kündigen.
- Nur unter Angabe korrekter Anschlussdaten können wir eine einwandfreie Rufnummernmitnahme garantieren. Als zusätzliche Hilfe empfehlen wir Ihnen daher das Portierungsformular zusammen mit Ihrem alten Vertrag auszufüllen, damit alle Daten eins zu eins richtig übernommen werden.
Als Ausfüllhilfe des Portierungsformulares können Sie sich folgendes Dokument zur Hilfe nehmen:
1) Um Ihren laufenden Vertrag kündigen zu können benötigen wir ein ausgefülltes Portierungsformular von Ihnen. Fiete.Net kündigt Ihren Festnetzanschluss. Der laufende Vertrag kann nur in Verbindung mit einer Rufnummernportierung von uns gekündigt werden. Bei Kombinationsprodukten wird auch gleichzeitig der Internetvertrag gekündigt. Sollten Sie weitere Internetverträge bzw. Preselection-Verträge haben, so müssen Sie diese selber kündigen.
3. Abwarten
Sofern Sie uns das Portierungsformular und den Grundstücksnutzungsvertrag vollständig und richtig ausgefüllt zurückgeschickt haben, heißt es erstmal abwarten. Zunächst muss während der jeweiligen Vermarktung die Mindestquote erreicht werden, sodass ein Ausbau überhaupt stattfindet. Das ist sozusagen der erste wichtige Meilenstein für die Grundlage des Ausbaus. Danach geht es dann an die sogenannte Netzplanungsphase. Hierbei wird eine detaillierte Planung der Anschlüsse inkl. der notwendigen Technik für das neue Netz aufgestellt. Diese Phase kann bereits, je nach Größe des Projektes, ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen. Sofern die Netzplanung steht, muss ein geeigneter Tiefbauer gefunden werden. Auch dieser Prozess gestaltet sich leider nicht immer einfach, da im Moment eher „Not am Mann“ herrscht und auch das Thema Kapazität hierbei eine große Rolle spielt. An dieser Stelle weisen wir höflich darauf hin, dass etwaige Nachfragen diesen Vorgang nicht beschleunigen. Auch wenn bei Ihnen vor Ort gefühlt sehr lange Zeit nichts zu passieren scheint, wird im Hintergrund durchaus gearbeitet.
4. Ausbauphase
Sobald ein geeigneter Tiefbauer gefunden wurde, geht es an die Ausbauphase. Bis zum Start der Ausbauphase dauert es durchschnittlich zwischen ein bis zwei Jahren, je nach Umfang des Projektes. Wichtig: Ausbauphase bedeutet nicht gleich, dass der Anschluss auch direkt im Haus gesetzt wird. Während der Ausbauphase werden z.B. Points of Presence (PoPs) als wichtige Knotenpunkte des Glasfasernetzes gebaut, was natürlich auch einige Zeit beansprucht. Bevor die Glasfaser eingeblasen wird, müssen vorab erstmal alle Leerrohre verlegt werden. In der Regel findet erst danach die sogenannte Hausbegehung satt. Hierbei wird mit dem Tiefbauer und der Privatperson geklärt, wo im Haus der Abschlusspunkt gesetzt werden soll und was am meisten Sinn macht. Dies erfolgt natürlich in Absprache mit dem Eigentümer. Erst nach und nach wird dann die Glasfaser in die Leerrohre eingeblasen und der Anschluss zum Haus verlegt. Weitere Info’s dazu gibt es hier.
Bitte beachten Sie hierzu, dass wir im Vorfeld keinerlei Angaben zu etwaigen Kosten machen können, da diese in der Regel mit den Gegebenheiten vor Ort zusammenhängen, die wir aus der Ferne nicht beurteilen können. Für den Fall, dass in dem jeweiligen Bauprojekt überhaupt eine etwaige Baukostenbeteiligung aufgrund von Mehrmetern angedacht ist, würden Sie, sofern Sie dies beträfe, nach der vor-Ort-Begehung einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erhalten, den Sie ablehnen könnten. In diesem Fall könnten Sie Ihren Vertrag mit uns stornieren. Bitte beachten Sie, dass der BZV im Fall eines Stornos NACH der vor-Ort-Begehung eine Verwaltungspauschale in Höhe von 100,00 Euro in Rechnung stellen würde. Ein Ausbau würde dementsprechend nicht stattfinden.
Weitere Fragen?
Sollten bei Ihnen noch weitere Fragen offen sein, dürfen Sie uns gerne über unser Kontaktformular kontaktieren. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
1) Um Ihren laufenden Vertrag kündigen zu können benötigen wir ein ausgefülltes Portierungsformular von Ihnen. GIFFInet kündigt Ihren Festnetzanschluss. Der laufende Vertrag kann nur in Verbindung mit einer Rufnummernportierung von uns gekündigt werden. Bei Kombinationsprodukten wird auch gleichzeitig der Internetvertrag gekündigt. Sollten Sie weitere Internetverträge bzw. Preselection-Verträge haben, so müssen Sie diese selber kündigen.